Witze zweiundzwanzig
Ein Rechtsanwalt kaufte eine Kiste sehr seltener und teurer Zigarren und versicherte sie gegen Feuer und andere Dinge. Innerhalb eines Monats rauchte er die ganze Kiste dieser großartigen Zigarren und vor der ersten Prämienbezahlung seiner Police meldete der Rechtsanwalt Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft an. In seiner Forderung gab der Rechtsanwalt an, die Zigarren gingen in einer “Reihe von kleinen Feuern” verloren. Die Versicherungsgesellschaft weigerte sich zu zahlen, aus folgendem einleuchtendem Grund: der Mann habe die Zigarren geraucht. Der Anwalt klagte… und bekam Recht! In den zugrundegelegten Regeln stimmte der Richter der Versicherungsgesellschaft zu, dass die Forderung leichtsinnig bzw. irrsinnig ist. Der Richter entschied dennoch, da der Rechtsanwalt die Police der Gesellschaft hatte, in welcher ihm zugesichert wurde, dass seine Zigarren versichert seien und ihm garantiert wurde, dass sie auch gegen Feuer geschützt sind, ohne zu benennen; welche Arten von Feuer nicht gedeckt sind, dass die Gesellschaft verpflichtet ist die Forderungen zu bezahlen. Statt eines langen und kostspieligen Berufungsprozesses akzeptierte die Versicherungsgesellschaft die Entscheidung und zahlte dem Anwalt 15.000,00€ für den Verlust seiner seltenen Zigarren durch “Feuer”. ...